Allgemeine Tipps für Hörgeschädigte
  • Bedenken Sie, dass die Vorlaufzeit, die die Behörden zur Bewilligung der Kostenübernahme brauchen, ca. 3 Wochen bis 3 Monate dauert. Bei der Bestellung sollte die Kostenübernahme geklärt sein bzw. werden.
  • Bestellen Sie den Schriftdolmetscher so früh wie möglich, damit der Schriftdolmetscher mit der besten Eignung zum Einsatz kommt.
  • Bei der Bestellung sollten Sie genau angeben, wo der Einsatz stattfindet (z.B. Firma, Behörde, Adresse, Abteilung, Gebäude, Raum). Außerdem ist wichtig, um welche Art von Einsatz es sich handelt.
  • Zum Einsatztermin sollten Sie den Schriftdolmetscher erwarten bzw. auf sich aufmerksam machen.
  • Bitte stellen Sie den Schriftdolmetscher vor und erklären Sie den anderen Anwesenden kurz die Situation.
  • Sie bestimmen die Sitzordnung. Achten Sie dabei darauf, dass der/die Schriftdolmetscher/in den/die Sprecher/in gut hören kann und optimale Lichtverhältnisse vorhanden sind (z.B. die Sonne nicht auf den Laptop scheint).
  • Der/die Schriftdolmetscher/in ist nur zum Übersetzen des Gesagten da. Er darf keine eigenen Anmerkungen machen oder den Hörgeschädigten beraten. Sie oder er ist verpflichtet, alles Gesagte zu übersetzen.
  • Während der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit haben Schriftdolmetscher eine genaue Aufgabe und somit eine klar definierte Rolle. Bitte sprechen Sie daher die/den Schriftdolmetscher/in während des Dolmetschens nicht persönlich an oder fragen Sie sie/ihn nach ihrer/seiner persönlichen Meinung.
  • Lassen Sie der/dem Schriftdolmetscher/in rechtzeitig Unterlagen, Namenslisten, Scripte etc. zukommen. Umso gründlicher sie/er sich vorbereiten kann, umso zufriedener sind Sie mit der Qualität der geleisteten Arbeit.
  • Wenn Sie mit der Leistung des Schriftdolmetschers nicht zufrieden sind, sagen Sie es bitte dem Schriftdolmetscher. Nur durch Rückmeldung kann er/sie dazu lernen.

 

Checkliste für Fragen im Vorfeld (PDF 17KB)