- Bedenken Sie, dass die Vorlaufzeit, die die Behörden zur Bewilligung
der Kostenübernahme brauchen, ca. 3 Wochen bis 3 Monate dauert.
Bei der Bestellung sollte die Kostenübernahme geklärt sein
bzw. werden.
- Bestellen Sie den Schriftdolmetscher so früh wie möglich,
damit der Schriftdolmetscher mit der besten Eignung zum Einsatz kommt.
- Bei der Bestellung sollten Sie genau angeben, wo der Einsatz stattfindet
(z.B. Firma, Behörde, Adresse, Abteilung, Gebäude, Raum). Außerdem
ist wichtig, um welche Art von Einsatz es sich handelt.
- Zum Einsatztermin sollten Sie den Schriftdolmetscher erwarten bzw.
auf sich aufmerksam machen.
- Bitte stellen Sie den Schriftdolmetscher vor und erklären Sie
den anderen Anwesenden kurz die Situation.
- Sie bestimmen die Sitzordnung. Achten Sie dabei darauf, dass der/die
Schriftdolmetscher/in den/die Sprecher/in gut hören kann und optimale
Lichtverhältnisse vorhanden sind (z.B. die Sonne nicht auf den
Laptop scheint).
- Der/die Schriftdolmetscher/in ist nur zum Übersetzen des Gesagten
da. Er darf keine eigenen Anmerkungen machen oder den Hörgeschädigten
beraten. Sie oder er ist verpflichtet, alles Gesagte zu übersetzen.
- Während der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit haben Schriftdolmetscher
eine genaue Aufgabe und somit eine klar definierte Rolle. Bitte sprechen
Sie daher die/den Schriftdolmetscher/in während des Dolmetschens
nicht persönlich an oder fragen Sie sie/ihn nach ihrer/seiner persönlichen
Meinung.
- Lassen Sie der/dem Schriftdolmetscher/in rechtzeitig Unterlagen,
Namenslisten, Scripte etc. zukommen. Umso gründlicher sie/er sich
vorbereiten kann, umso zufriedener sind Sie mit der Qualität der
geleisteten Arbeit.
- Wenn Sie mit der Leistung des Schriftdolmetschers nicht zufrieden
sind, sagen Sie es bitte dem Schriftdolmetscher. Nur durch Rückmeldung
kann er/sie dazu lernen.
Checkliste für Fragen im Vorfeld
(PDF 17KB)
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