- Kommunikationshilfe
für Schwerhörige und Ertaubte gemäß SGB IX sowie
dem Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen
- Arbeits- und Kommunikationsassistenz für Schwerhörige und
Ertaubte nach SGB IX für den Bereich Arbeitsleben (berufliche Fortbildungen,
Telefonassistenz usw.)
- Erstellung von Mitschriften im Rahmen der Studienbegleitung, Berufsausbildung
und anderen Bildungsmaßnahmen an denen Hörgeschädigte
teilnehmen
- Kommunikative Begleitung bei Arztbesuchen, Reha-Maßnahmen,
Behördengängen
- Schriftdolmetschen bei Gericht (Sozialgericht, Zivilgerichte)
- Schriftdolmetschen bei Elternabenden, privaten und geschäftlichen
Gesprächen (auf Selbstzahlerbasis)
Wir beraten Sie in Fragen zur Antragsstellung bei den unterschiedlichen
Kostenträgern von kommunikativen Assistenzdienstleistungen. Schreiben
Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne!
E-mail an: schriftdolmetscher@paulinenpflege.de
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