| Kostensätze |
| Der Anspruch auf Kommunikationsvermittlungsdienstleistung
für Hörgeschädigte ist im SGB IX sowie im BBGG und in
der Kommunikationshilfeverordnung (KHV) geregelt.
Einsätze, die durch entsprechende Sozialgesetzbücher eine Finanzierungsgrundlage haben, können Sie bei dem jeweiligen Kostenträger beantragen. Die Schriftdolmetschervermittlung steht Ihnen dabei und beim weiteren Verfahrensweg gern beratend zur Verfügung. Bei Einsätzen, in denen Sie als Selbstzahler auftreten, beraten wir Sie gern und erstellen Ihnen ein individuelles und attraktives Angebot. Die Preise und üblichen Honorarsätze können Sie bei
uns erfragen, wir geben Ihnen gerne Auskunft und unterbreiten Ihnen
ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre individuelle Kommunikationssituation. |
| © 2006 | Schriftdolmetschervermittlung | Telefon 0 71 95 / 58 88 41 | Seite drucken |