Gesetzliche Grundlagen
Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz – BBGG) zielt darauf ab, Benachteiligungen behinderten Menschen und ausgrenzende Bedingungen zu vermeiden und zu beheben.
Darüber hinaus soll es die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und die selbst bestimmte Lebensführung überhaupt ermöglichen. Das Gesetzt verpflichtet die Bundesbehörden zu vielfältigen Gestaltungsmaßnahmen, um Barrierefreiheit im Verwaltungsverfahren sicherzustellen. Dazu gehört auch, hör- und sprachbehinderten Menschen die Kommunikation mit Schriftdolmetscher oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen zu ermöglichen, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.

Kommunikationshilfenverordnung (PDF 34KB)

Neben weiteren Rechtsverordnungen zum BGG ist am 24. Juli 2002 die Kommunikationshilfenverordnung – KHV in Kraft getreten. Danach haben Träger der öffentlichen Gewalt auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher sicherzustellen oder auch für die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu sorgen. Die Behörden haben die notwendigen Aufwendungen zu tragen.

Der gemeinsamen Stellungsnahme des Deutschen Schwerhörigenbundes e. V. und des Deutschen Gehörlosenbundes können Sie weitere rechtliche Grundlagen sowie ein Praxisbeispiel zu den Abgrenzungen der Kommunikationshilfen untereinander entnehmen.

Kommunikationshilfenpapiere (PDF 19KB)